Bezuschussung durch die Krankenkassen: so funktioniert es
Hier erfährst Du einige Details darüber, wie Du teile der Kursgebühren von Deiner Krankenkasse gemäß zurückerhalten kannst. Von den großen Krankenkassen DAK, BARMER, TK, AOK, IKK, KKH, SBK, Knappschaft findest Du direkte Links zu ihren entsprechenden Informationsseiten. Stand: 14.01.2026
Erstattungsverfahren für Präventionskurse/Gesundheitskurse
Zwar ist die Prüfung und Qualitätssicherung von Gesundheits-/Präventionskursen einheitlich über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) geregelt, aber leider unterscheiden sich die Erstattungsverfahren sowie die Höhe der Erstattung zwischen den Krankenkassen erheblich. Grundsätzlich läuft das Erstattungsverfahren wie folgt ab:
- Ihr bucht und bezahlt einen Kurs bei mir (hier gibt es bereits Ausnahmen)
- Nach erfolgreicher Teilnahme (8 von 8 Terminen anwesend, versäumte Termine können teilweise nachgeholt werden) erhaltet Ihr von mir eine Teilnahmebescheinigung, ein standardisiertes Formular der ZPP mit der Kursnummer, die die ZPP dem Kurs zuweist.
- Ihr reicht die Teilnahmebescheinigung bei Eurer Krankenkasse ein und erhaltet die Erstattung.
Relativ einheitlich ist die Regelung, dass maximal 2 Kurse pro Jahr erstattet werden. Die Höhe der Bezuschussung variiert hingegen deutlich zwischen den Kassen: Die meisten geben 80€ pro Kurs. Die TK aber z. B. gibt 150€ pro Kurs.
Ein paar Informationen zum System der Gesundheitskurse
Das System der Gesundheitskurse wird von den Krankenkassen sehr verschieden beschrieben. Es kann sein, dass Du die Informationen von mir auf dieser Seite auf der Seite Deiner Krankenkasse nicht 1:1 wiederfindest, weil sie z. B. andere Begrifflichkeiten nutzen. Hier sind ein paar Informationen zum System der Gesundheitskurse, um Dir etwas Klarheit zu schaffen:
- Die Krankenkassen benennen solche Kurse entweder als "Gesundheitskurse" oder "Präventionskurse"
- Meine Kurse sind im System der ZPP hinterlegt und erhalten damit eine Kursnummer der ZPP.
- Die Krankenkassen greifen auf die Kursdatenbank der ZPP zurück und listen damit auch meine Kurse.
- Die Kurse sind damit auch über die Krankenkassen findbar/buchbar. Manche Krankenkassen erläutern den Erstattungsprozess so, dass Du auf der Seite der Krankenkasse den Kurs finden und buchen sollst. Das ist aber nicht unbedingt notwendig, wichtig ist, dass die Kursnummer auf der Teilnahmebescheinigung steht (darum kümmere ich mich). Die AOKs z. B. möchten, dass Du den Kurs in ihrem System buchst/auswählst, um eine Erstattung zu gewähren.
- Die Krankenkassen bieten zusätzlich ihre eigenen Kurse an. Einige Seiten der Krankenkassen leiten bevorzugt auf solche eigenen Kurse. Um meine Kurse zu sehen, musst Du dann in einem anderen Bereich schauen.
- Yoga wird in diesem System in der Kategorie "Stressmanagement/Entspannung" als "Hatha Yoga" gelistet (der Ashtanga Vinyasa Yoga und damit auch AYI® ist eine Form des Hatha Yoga - aber zu dieser historischen Begebenheit mehr in einem dedizierten Artikel 😉 )
- Gesetzliche Grundlage für die Gesundheitskurse ist § 20 SGB V.
Bitte informiere Dich vor Kursteilnahme bei Deiner Krankenkasse über die Erstattung!
Direkte Links zu den Erstattungsverfahren einiger großen Krankenkassen
- DAK: Erstattungsportal
- BARMER: Verschiedene Optionen, siehe Informationen unter "Wie können Sie sich den Zuschuss der BARMER sichern?"
- TK: TK-App oder per Web "Meine TK"
- AOK: Unterscheidet sich zwischen den verschiedenen AOKs (auch der Betrag). Bei den AOKs sollst Du vor Beginn des Kurses einen "Gesundheitsgutschein" beantragen und auf der Seite der AOK den Kurs buchen/auswählen. Falls Du ihn nicht findest, kontaktiere mich bitte.
- IKK: Informationsseite
- KKH: Über Portal "Meine KKH"
- SBK: im Mitgliedsportal (direkter Link), Infoseite
- Knappschaft: Buchung über ZPP, Erstattungsverfahren nicht dokumentiert
Erfahrungsberichte zur Erstattung bei den einzelnen Kassen (auch andere als hier aufgeführte) gerne an mich!